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Recht auf einen Kfz Gutachter?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte das Recht, den Schaden vollständig beheben zu lassen. Dazu zählen neben den Reparaturkosten und einem eventuell anfallenden Schmerzensgeld auch die sogenannten Nutzenausfallentschädigungen. Diese umfassen beispielsweise die Kosten für ein Ersatzfahrzeug, falls das eigene Fahrzeug durch den Unfall fahruntüchtig geworden ist. Darüber hinaus kann auch die Wertminderung des Fahrzeugs bei der gegnerischen Kfz-Versicherung in Anspruch gestellt werden.

 

Wertminderung nach Unfall – was ist das?

Nach einem Verkehrsunfall, egal ob selbst verursacht oder fremdverschuldet, wird das eigene Fahrzeug von nun an als Unfallwagen eingestuft. Bei einem Weiterverkauf muss der Kaufinteressent auf diesen Umstand hingewiesen werden. Selbst wenn nach dem Verkehrsunfall alle Schäden am Fahrzeug behoben wurden und es vollumfänglich fahrtüchtig ist, ist ein Wertverlust durch den Unfall vorhanden. Dieser Wertverlust wird als Wertminderung bezeichnet. Als Grund gilt: Auch nach der Reparatur des Fahrzeugs gibt es keine Garantie dafür, dass der Unfall keine langfristigen Schädigungen nach sich zieht, die sich unter Umständen erst viel später zeigen. Das Restrisiko bleibt immer, daher gilt bei Autounfall grundsätzlich eine Wertminderung. In dem Zusammenhang taucht mitunter der Begriff ‚merkantiler Minderwert‘ auf. Damit ist der geringere Wert gemeint, der auf dem Markt für beschädigte Ware bezahlt wird.

 

Unterscheidungen bei der Wertminderung

Grundsätzlich wird nach einem Autounfall die Wertminderung in eine technische und theoretische Form unterschieden. Die technische Wertminderung liegt vor, wenn der durch den Unfall versuchte Schaden nicht vollständig repariert werden kann, d.h. es bleiben weiterhin Schäden am Fahrzeug bestehen. Häufiger ist allerdings die theoretische Wertminderung. Damit ist der Fakt gemeint, dass das Fahrzeug als Unfallwagen auf dem Markt nur noch einen verminderten Verkaufspreis erzielen wird.

 

Berechnung der Wertminderung nach einem Autounfall

In welcher Höhe es nach einem Unfall zu einer Wertminderung kommt, lässt sich von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen feststellen. Dieser wird unter anderem berücksichtigen, ob das Fahrzeug bereits vor dem Unfall beschädigt war und ob der Schaden vielleicht nur ein Bagatellschaden ist. Für die Berechnung der Wertminderung wird der Kilometerstand und das Alter des Fahrzeugs, sein Wiederbeschaffungswert und die Höhe der Reparaturkosten berücksichtigt. Es ist wichtig, dass das Gutachten inklusive der Wertminderung von einem unabhängigen Kfz-Gutachter erstellt wird. Dieser lässt sich einfach und schnell über ein Vermittlungsportal im Internet finden. Neogutachter.de ist ein sehr kundenfreundliches Portal, das sich auf diese Aufgabe spezialisiert hat. Die Internetseite ist sehr komfortabel zu bedienen und der Anbieter verfügt über ein großes Partnernetzwerk im gesamten Bundesgebiet. Sind Sie auf der Suche nach einem Kfz Gutachter Nürnberg, Kfz Gutachter Köln, Kfz Gutachter Karlsruhe, Kfz Gutachter Düsseldorf, Kfz Gutachter Worms, Kfz Gutachter Dortmund, Kfz Gutachter Mannheim, Kfz Gutachter Berlin, Kfz Gutachter Hannover, Kfz Gutachter Stuttgart, Kfz Gutachter Frankfurt, Kfz Gutachter Essen oder einem Kfz Gutachter Bielefeld? In diesen und weiteren Städten und Gemeinden arbeitet Neogutachter.de mit Partnergutachtern zusammen. Diese kommen jeweils aus der unmittelbaren Nähe des Unfallgeschädigten und bieten einen praktischen Vor-Ort-Service an. D.h. sie kommen zur Wunschadresse des Kunden. Neogutachter.de garantiert dafür, dass die Kfz-Gutachter innerhalb von 24 Stunden Kontakt zum Geschädigten aufnehmen, in der Regel jedoch bereits am gleichen Tag.

 

Wertminderung gerecht berechnen

Grundsätzlich muss die gegnerische Versicherung bei einem Autounfall die gesamten Kosten inklusive der Wertminderung übernehmen. Versicherungen haben ein Interesse daran, die Schadensersatzzahlung so niedrig wie möglich zu halten. Daher ist es ratsam, das Unfallgutachten von einem unabhängigen Kfz-Gutachter anfertigen zu lassen. Dieser wird die Interessen des Unfallgeschädigten gerecht und objektiv vertreten.

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